MRB-Übergangsregelung. AB 1. MÄRZ KÖNNEN SIE WIEDER FAHREN
Die Winterzeit innerhalb der MRB-Übergangsregelung für Oldtimer ist bereits vorbei. Das bedeutet, dass Besitzer von Benzinfahrzeugen, die unter die Regelung 2024 fallen, vom 1. März bis 30. November wieder auf die Straße dürfen. Wenn ein Pkw,…